Online-Scheidung aus Duisburg

Kanzlei Kinder Duisburg

Ablauf einer Online-Scheidung 

  1. Sofern Sie eine Online-Scheidung mit uns durchführen möchten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formular online oder als Druckversion aus.
  2. Nachdem Sie uns das Formular übersandt haben, erhalten Sie von uns die Prozessvollmacht und die Kostenvorschussrechnung. Falls Sie angegeben haben, dass Sie davon ausgehen, Prozesskostenhilfe zu erhalten, übersenden wir Ihnen den entsprechenden Antrag.
  3. Sobald die von Ihnen unterzeichnete Prozessvollmacht und die Heiratsurkunde im Original bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch (erhalten Sie beim Standesamt) bei uns eingegangen sind, und Sie den Kostenvorschuss eingezahlt bzw. den Prozesskostenhilfeantrag vollständig mit allen Anlagen übersandt haben, werden wir den Scheidungsantrag bei dem zuständigen Familiengericht einreichen.
  4. Vom Gericht erhalten wir dann die Fragebögen zum Versorgungsausgleich. Diese sollten zügig von Ihnen ausgefüllt und wieder an uns übersandt werden, da sich sonst unnötig das Verfahren verzögert. Das Verfahren dauert normalerweise ca. 3 - 6 Monate. Sobald die Auskünfte von den Rentenversicherungen von beiden Ehegatten dem Gericht vorliegen, wird das Gericht den Scheidungstermin bestimmen.
  5. Beim Scheidungstermin müssen beide Ehegatten anwesend sein. Dort werden beide Parteien gefragt, ob sie die Ehe für gescheitert halten und geschieden werden wollen. Dieser Termin dauert in der Regel ca. 10 Minuten. Das Scheidungsurteil wird dann noch während des Termins verkündet.
  6. Abschießend weisen wir darauf hin, dass sich die Kosten nur auf die Durchführung des Scheidungsverfahrens mit dem Versorgungsausgleich (Rente) beziehen.

Sofern Sie die Klärung anderer Scheidungsfolgen, wie z.B. Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinnausgleich, Hausrat etc. wünschen, so sind wir gerne bereit, für Sie tätig zu werden. Es entstehen hierfür allerdings weitere Kosten.

Formular Online-Scheidung

Antragsgegner

Heiratsdaten

Gemeinsame(s) Kind(er)

Letzter gemeinsamer Wohnort

Prozesskostenhilfe

Informationen zur Prozesskostenhilfe gibt es HIER

Unser Kanzleiteam kann Ihnen kurzfristig einen Termin anbieten. Rufen Sie uns an.

0203 288626
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