Als wäre der Verlust eines geliebten Menschen nicht schon schlimm genug, so kommen doch häufig auch noch erbrechtliche Streitereien hinzu.
Wir beraten und vertreten Sie kompetent in allen Erbrechtsangelegenheiten, vertreten Sie bei der Abwehr und Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und übernehmen die gesamte Nachlassabwicklung, einschließlich des Schriftverkehres mit Gerichten, Versicherungen und Finanzämtern.
Bei Erbstreitigkeiten erreichen wir in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle eine zügige außergerichtliche Einigung und vermeiden auf diese Weise langwierige, kostenintensive und nervlich stark belastende Rechtsstreitigkeiten vor Gericht.
Falls es allerdings notwendig ist, setzen wir Ihre Anliegen mit aller Entschiedenheit gerichtlich durch.
Sowohl als Erbe, Mitglied einer Erbengemeinschaft, Pflichtteilsberechtigter oder Enterbter sind Sie bei uns in guten Händen.
Wir bilden uns regelmäßig für Sie fort und halten damit unser Wissen für Sie auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung.
Leistungen als Rechtsanwältin im Erbrecht: