Mediation in Duisburg

Kanzlei Kinder Duisburg

Was bedeutet Mediation?

Mediation heißt Vermittlung und ist eine Methode der außergerichtlichen Konfliktlösung. Sie bietet sich an, wenn Kommunikation ohne fremde Hilfe zwischen zwei oder mehr Parteien nicht mehr möglich ist. Anders, als bei der rein juristischen Bearbeitung von Konflikten, bei der nur die rechtlich relevanten Fragen zum Tragen kommen, werden bei der Mediation sämtlich Aspekte eines Konflikts einbezogen.

Durch unsere Unterstützung formulieren Sie zunächst Ihre Sicht der Dinge, Ihre Interessen und erarbeiten Lösungsmöglichkeiten. Ausgangspunkt der Mediation ist die Überzeugung, dass Menschen fähig sind, ihre Konflikte eigenverantwortlich zu lösen und dass selbst gestaltete Lösungen tragfähiger sind als vom Gericht verordnete. Die Mediation zeichnet sich aus durch vereinbarte Gleichwertigkeit, Fairness, Eigenverantwortlichkeit und Vertraulichkeit.

Das bedeutet,

  • dass jeder der angesprochenen Sichtweisen und Interessen gleich wichtig ist;
  • dass Sie die erforderlichen Informationen vollständig und richtig übermitteln und bereit sind, die Interessen und Sichtweisen des jeweils anderen zur Kenntnis zu nehmen;
  • dass Sie mit uns ein in die Zukunft gerichtetes, allein auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenes Lösungskonzept erarbeiten;
  • dass alles, was zur Sprache kommt, vertraulich bleibt und nicht gegen Sie verwendet werden darf.
  • Wie läuft ein Mediations-Verfahren ab?

    Zunächst wird ein Mediationsvertrag geschlossen, d.h. die oben dargestellten Spielregeln werden verbindlich festgelegt. Zudem werden die zu besprechenden Konfliktbereiche von jedem von Ihnen festgelegt. Sodann wird die Reihenfolge der Bearbeitung festgelegt und die jeweils vertretenen Interessen und Positionen werden zu den einzelnen Fragen formuliert. Unter Einbeziehung aller nur denkbaren Möglichkeiten wird dann nach Lösungen gesucht. Diese werden schriftlich festgehalten. Mit dem Abschluss einer alle Fragen regelnden Vereinbarung endet die Mediation.

  • Welche Rolle üben wir als Rechtsanwältinnen im Rahmen der Mediation aus?

    Wenn Sie uns für eine Mediation aufsuchen, sind wir allparteilich, d.h. den Konfliktparteien gleichermaßen verpflichtet. Das bedeutet, dass wir für den Fall des Scheiterns der Mediation keinen von Ihnen im möglicherweise sich dann anschließenden streitigen Verfahren anwaltlich vertreten können. Unsere Aufgabe im Mediationsverfahren besteht darin, die Kommunikation zwischen Ihnen zu fördern, die hinter den geäußerten Positionen liegenden Interessen herauszuarbeiten, dafür zu sorgen, dass die Gleichwertigkeit zwischen Ihnen gewahrt bleibt und eine rechtlich verbindliche Vereinbarung zu formulieren.

  • Wo wird Mediation angewendet?

    Mediation ist überall dort sinnvoll, wo die Parteien über die Lösung des Konflikts hinaus miteinander verbunden bleiben, sei es aus familiären, geschäftlichen oder sonstigen Gründen.

  • Welche Kosten fallen bei einer Mediation an?

    Die Kosten der Mediation hängen von der Dauer und damit maßgeblich von Ihnen und Ihrer Einigungsbereitschaft ab. Unsere Abrechnung erfolgt nach Stundenhonorar, welche sich auch auf die Zeit der Vor- und Nachbereitung und die Anfertigung von Protokollen und der Mediationsvereinbarung erstreckt. Mit einer Mediation verhindernd Sie in der Regel die Kosten einer gegebenenfalls jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzung und die damit verbundene nervenaufreibende Belastung.

Bitte teilen Sie bereits bei der Terminvereinbarung unserem Sekretariat mit,
dass Sie eine Mediation wünschen.

0203 288626
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